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KI-Transparenz

Stand: 17. September 2026

Diese Seite legt offen, wo bei der Erstellung dieser Website und ihrer Inhalte künstliche Intelligenz im Spiel war. Die Angaben erfolgen freiwillig und, soweit einschlägig, im Sinne von Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), deren Transparenzpflichten seit dem 2. August 2026 gelten.

Quelltext der Website

Der Quelltext dieser Website – HTML, CSS und JavaScript einschließlich der 3D-Darstellung – wurde mit Unterstützung eines KI-Assistenten erstellt. Konzept, inhaltliche Vorgaben, Auswahl der gezeigten Arbeiten und die Freigabe lagen bei Florian Hirrle.

Hinweis: Für Software-Quelltext besteht nach der KI-Verordnung keine eigene Kennzeichnungspflicht. Diese Angabe erfolgt freiwillig.

Texte

Die Texte dieser Website wurden mit Unterstützung eines KI-Assistenten erstellt und vor der Veröffentlichung inhaltlich geprüft und freigegeben.

Bilder, Renderings und 3D-Modelle

Die Bilder dieser Website stammen aus unterschiedlichen Quellen:

Keine KI-Funktionen auf dieser Website

Diese Website selbst enthält keine KI-Anwendung. Es gibt keinen Chatbot, keine Bilderzeugung, keine Emotions- oder Gesichtserkennung und keine automatisierte Entscheidung über Besucherinnen und Besucher. Es werden keine Daten an KI-Dienste übermittelt; die Seite lädt ausschließlich Dateien vom eigenen Server.

Rechtlicher Rahmen

Die Transparenzpflichten des Art. 50 KI-Verordnung gelten seit dem 2. August 2026. Sie betreffen im Wesentlichen

Bei erkennbar künstlerischen, kreativen oder fiktionalen Werken beschränkt sich die Pflicht darauf, die Offenlegung in geeigneter Weise vorzunehmen, ohne die Darstellung des Werks zu beeinträchtigen – ein Hinweis wie dieser genügt dafür.

Diese Seite ist eine Selbstauskunft und keine Rechtsberatung. Wenn über diese Website gewerblich Aufträge angebahnt werden und dabei KI-erzeugte Inhalte gezeigt werden, lohnt sich eine anwaltliche Prüfung.